Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der SAXA Real Estate eG

Einleitung

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der SAXA Real Estate eG, Hauptstraße 117, 08459 Neukirchen/Pleiße (nachfolgend „Vermieter“ genannt), und den Mietern (nachfolgend „Mieter“ genannt) von Gewerbe- und Industrieflächen im Industriepark Neukirchen/Pleiße. Sie sind integraler Bestandteil aller Mietverträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Mit Abschluss eines Mietvertrags erkennt der Mieter die AGB des Vermieters als verbindlich an.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten ausschließlich für die Vermietung von Gewerbe- und Industrieflächen. Eine private Nutzung der Mietobjekte ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  2. Abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Vermieter diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand und Nutzung

  1. Der Vertragsgegenstand umfasst die in der jeweiligen Mietvereinbarung benannte Fläche (z. B. Hallen, Büroflächen, Freiflächen) sowie deren vertraglich festgelegte Nutzung (z. B. Fertigung, Logistik, Büro).
  2. Die Nutzung der Mietobjekte ist ausschließlich im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks zulässig. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

§ 3 Mietdauer und Kündigung

  1. Die Dauer des Mietverhältnisses sowie etwaige Verlängerungsoptionen werden individuell im Mietvertrag geregelt.
  2. Eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses durch den Mieter ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters möglich. Der Vermieter kann im Fall einer außerordentlichen Kündigung Schadensersatzansprüche geltend machen.
  3. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag bei Verstößen des Mieters gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, fristlos zu kündigen.

§ 4 Übergabe, Zustand und Ausstattung der Mietobjekte

  1. Die Mietobjekte werden dem Mieter in dem im Übergabeprotokoll dokumentierten Zustand übergeben.
  2. Eventuelle Ausstattungsmerkmale wie Hallenkräne, Beleuchtung, Heizung oder Stromversorgung sind Bestandteil des Mietobjekts, sofern sie im Mietvertrag benannt sind.
  3. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt während der gesamten Mietzeit in einem ordnungsgemäßen Zustand zu halten.

§ 5 Zahlungsbedingungen

  1. Die Mietzahlungen sind spätestens am im Mietvertrag festgelegten Fälligkeitstag zu leisten. Zahlungsverzug berechtigt den Vermieter zur Geltendmachung von Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Vorschriften.
  2. Nebenkosten (z. B. Energie- und Wartungskosten) werden gesondert abgerechnet. Der Mieter ist verpflichtet, Abschlagszahlungen in der vom Vermieter festgelegten Höhe zu leisten.

§ 6 Haftung und Verkehrssicherungspflichten

  1. Der Mieter trägt die volle Haftung für Schäden, die durch seine Nutzung des Mietobjekts entstehen.
  2. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, es sei denn, diese beruhen auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Vermieters.
  3. Der Mieter ist für die Einhaltung aller relevanten Sicherheitsvorschriften und rechtlichen Vorgaben in seinem Verantwortungsbereich zuständig.

§ 7 Rückgabe der Mietobjekte

  1. Bei Vertragsende ist das Mietobjekt in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben, der dem Zustand bei Mietbeginn entspricht, abzüglich der üblichen Abnutzung.
  2. Der Mieter ist verpflichtet, eine Grundreinigung des Mietobjekts durchzuführen. Unterbleibt diese, wird die Reinigung durch den Vermieter veranlasst und dem Mieter in Rechnung gestellt.

§ 8 Untervermietung und Weitergabe an Dritte

  1. Eine Untervermietung oder sonstige Überlassung der Mietobjekte an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters unzulässig.
  2. Verstößt der Mieter gegen diese Regelung, ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.

§ 9 Verkehr auf dem Betriebsgelände

  1. Das Befahren des Betriebsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäßes Verhalten des Fahrers oder Dritter entstehen.
  2. Die maximale Geschwindigkeit auf dem Betriebsgelände beträgt Schrittgeschwindigkeit. Verstöße können mit einem Hausverbot geahndet werden.

§ 10 Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist Zwickau.
  2. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Schlusssatz

Mit Abschluss eines Mietvertrags mit der SAXA Real Estate eG erkennen die Vertragsparteien diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in vollem Umfang an. Die SAXA Real Estate eG freut sich darauf, Ihnen als verlässlicher Partner für Ihre Gewerbe- und Industrieflächen zur Seite zu stehen.

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